Leistungen

Migrationsrecht

Rechtsanwältin Silberman berät und vertritt Sie insbesondere im Migrationsrecht.

Dabei wird Rechtsanwältin Silberman für Sie insbesondere in folgenden Verfahren tätig:

  • Asylverfahren: an jedem Zeitpunkt im Verfahren, insbesondere bereits vor der Asylantragstellung oder vor der Anhörung, aber auch im Klageverfahren vor Gericht nach einer ergangenen negativen Entscheidung
  • Verfahren vor der Ausländerbehörde: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Beantragung der Niederlassungserlaubnis, etc…
  • Visa-Verfahren zur Einreise und zum Aufenthalt in der EU
  • Einbürgerungen
  • Familienzusammenführungen
  • und viele weitere

Bitte beachten Sie, dass im Asylverfahren extrem kurze Rechtsmittelfristen gelten. Sollten Sie einen gelben Brief bekommen haben, bewahren Sie unbedingt den Umschlag auf und teilen Sie die Frist bereits bei der ersten Kontaktanfrage mit!

Strafrecht

Rechtsanwältinnen Antz und Silberman beraten und vertreten Sie insbesondere in strafrechtlichen Verfahren.

Dabei werden Rechtsanwältin Antz und Rechtsanwältin Silberman für Sie als Wahl- oder Pflichtverteidigerinnen tätig.

  • Schon im sogenannten Ermittlungsverfahren beraten und vertreten wir Sie:
    Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit Ermittlungsmaßnahmen wie erkennungsdienstlichen Behandlungen, Hausdurchsuchungen usw.
    In geeigneten Fällen wirken wir frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hin.
  • Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie gerne zu dem weiteren Vorgehen. Wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen wollen, vertreten und unterstützen wir Sie dabei gerne.
  • Wenn es zu einer Anklageerhebung/einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, bereiten wir mit Ihnen Ihre Verteidigung vor. Im Gericht vertreten wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
  • Bei einem Urteil prüfen wir, ob ein Rechtsmittel Aussichten auf Erfolg hat. Sollten Sie sich für ein Rechtsmittel entscheiden, verteidigen wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Wir weisen darauf hin, dass Aussagen in strafrechtlichen Verfahren erhebliche Konsequenzen haben können. Sie sollten sich daher immer rechtlich beraten lassen, bevor Sie Angaben gegenüber den Behörden machen.

Auch wenn Sie Zeug*in in einem strafrechtlichen Verfahren sind, beraten wir Sie gerne. Rechtsanwältin Antz wird auch als Zeugenbeistand tätig und unterstützt Sie bei Bedarf.

In ausgewählten Fällen vertreten wir auch Betroffene von Straftaten im Strafprozess. So kann durch eine Nebenklage Einfluss auf das gerichtliche Verfahren genommen werden. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Verletzten ist möglich.

Polizei- und Versammlungsrecht

Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Antz auch für Sie im Verwaltungsrecht, speziell im Polizei- und Versammlungsrecht, tätig.